Nachverrechnung










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Nachverrechnung zu rhvLohn II
Zusatprogramm
Diese Erweiterung und die damit verbundenen Vereinfachungen bringen eine neue Qualität in den rhvLohn II. Die Zeiten, in denen Sie alte Datensicherungen "wiederherstellen" mußten, um einen einzelnen Mitarbeiter zu korrigieren, um anschließend alle Mitarbeiter noch einmal abzurechnen und die Ergebnisse zu verwerfen, gehören der Vergangenheit an.

Bisher kannte der rhvLohn einen aktuellen Monat, für den Sie Abrechnungsdaten erfassen und dann die Abrechnung durchführen konnten. Für einen abgerechneten Monat konnten Sie keine rückwirkenden Änderung mehr an den Lohnabrechnungen der Mitarbeiter vornehmen.

Ab Januar'98 können Sie jeden Monat, den Sie abrechnen, nachträglich ändern! Dabei haben Sie die Möglichkeit, nicht nur einzelne Mitarbeiter, sondern auch Gruppen von Mitarbeitern oder gar alle Mitarbeiter in den Folgeabrechnungen beliebig oft zu korrigieren.

Sie können sowohl Mitarbeiterstammdaten, variable Lohnarten als auch Firmenstamdaten ändern. rhvLohn II erkennt automatisch die notwendigen Nachverrechnungen. Beispiele hierfür sind:

  • Sie haben in einem abgerechneten Monat einen Akkordzuschlag vergessen. Sie tragen ihn nach, der Monat wird automatisch korrigiert und die Auszahlungsdifferenz wird im aktuellen Monat aufgeführt und überwiesen.
  • Eine drei Monate zurückliegende Steuerklassenänderung wurde nicht eingetragen. Sie ändern die Steuerklasse und alle betroffenen Monate werden neu abgerechnet.
  • Sie tragen die Änderung eines Krankenkassenbeitragssatzes zu spät ein. Alle Mitarbeiter, die betroffen sind, werden nachverrechnet.
  • Bei nachträglicher Änderung der Bemessungsgrenzen werden alle Mitarbeiter überprüft.

Neben der "Berechnung" erstellt rhvLohn II u.a. folgende Dokumente für Sie:

  • In der aktuellen Lohnabrechnung werden die Auszahlungsdifferenzen als Nettobe- und -abzüge ausgewiesen. Diese Differenzen werden natürlich auch im Zahlungsverkehr berücksichtigt.
  • Optional können auch der nachverechnete Monat und alle Monate bis zum aktuellen Monat gedruckt werden, da z.B. infolge einer Änderung der Bemessungsgrundlagen nicht nur der nachverrechnete Monat, sondern auch die Folgemonate neu berechnet wurden.
  • Für alle nachverrechneten Monate können automatisch Korrekturmeldungen für die Lohnsteueranmeldung erzeugt werden. Sie haben aber auch die Möglichkeit, gezielt einzelne Lohnsteueranmeldungen nachzudrucken.
  • Das gleiche gilt natürlich auch für die Krankenkassenmeldungen.

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© Beinstingel Datentechnik. Letzte Aktualisierung: 22. June 2005